Zielsetzung
Mit den Mitteln der Schulstiftung sollen solche schulischen Projekte und Aktivitäten unterstützt werden, die den Umfang dessen überschreiten, was Land und Schulträger leisten können.
Zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema sollen Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die finanziell gefördert werden können.
Unabhängig vom jährlichen Schwerpunktthema werden über das gleiche Antragsverfahren auch Vorhaben im musisch-kulturellen Bereich oder in anderen Bereichen (z.B. Schulhofgestaltung, Gewaltprävention, Theater) von der Schulstiftung unterstützt.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Schulen in Baden-Württemberg sowie deren Elternvertretungen und Schulfördervereine.
Geschichte
Die Schulstiftung Baden-Württemberg ist das Ergebnis eines Zusammenschlusses von verschiedenen Schulfonds, die bereits seit Jahrhunderten existieren. Die Schulstiftung Baden-Württemberg besteht als öffentlich-rechtliche Einrichtung seit 1976.
Nach § 113 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und der Schulstiftungsverordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind die Erträge der Schulstiftung für die Förderung des Schulwesens und der Elternvertretungen zu verwenden.
Der Stiftungszweck umfasst öffentliches und privates Schulwesen.
Das heutige Stiftungsvermögen setzt sich nicht nur aus Kapitalanlagen, sondern auch aus Grundstücken, Gebäuden,
landwirtschaftlichen Grundstücken, Wald und einem Schulbauernhof in Niederstetten-Pfitzingen zusammen.
Beirat
Vorsitzender des Stiftungsbeirates ist Herr Ministerialdirigent Vittorio Lazaridis als Vertreter von Frau Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper .
Der Stiftungsbeirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Eltern- und Landesschulbeirates, der Schulträger, der Schulen in freier Trägerschaft und verschiedener Landesbehörden.
Aufsichtsbehörde über die Schulstiftung ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.