Antragsformular (Word)
Bis zum 30. April des jeweiligen Jahres sind die Antragsunterlagen auf dem Postweg bei der Schulstiftung einzureichen.
Sie setzen sich zusammen aus:
- Antragsformular (Unterschrift vom Schulträger bei Projekten mit Folgekosten)
- Belege für den Kosten- und Finanzierungsplan
- bei der Anschaffung von Gegenständen: zwei unabhängige Kostenvoranschläge
Maßgaben für eine Förderung
Projekte und Anschaffungen sollen grundsätzlich zielorientiert und kostenbewusst geplant und durchgeführt werden.
Ein Eigenbeitrag von Schülern, Eltern und Lehrern zur Durchführung der Maßnahme wird erwartet.
Die Erklärung zur Gesamtfinanzierung sollte in einem Umfang geschehen, der keine Gefährdung der Durchführung eines Projektes bzw. einer Anschaffung erkennen lässt.
Die Planung und Durchführung von Projekten soll in Eigeninitiative aller Beteiligten erfolgen.
Ausdrücklich erwünscht wird die Übersendung der öffentlichen Bekanntmachung eines Projektes von Seiten der Schule, in der die Schulstiftung Baden-Württemberg genannt wird, an den Stiftungsbeirat.
Einschränkung der Förderungsmöglichkeiten
Die Förderung eines Vorhabens richtet sich nach den nachgewiesenen Gesamtkosten. Liegen diese tatsächlich unter den veranschlagten Kosten, so wird der bewilligte Zuschuss entsprechend gekürzt.
Projekte, deren Gesamtkosten sich auf weniger als 500 Euro belaufen, können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.
Bereits abgeschlossene Projekte sind nicht zuschussfähig. Bei begonnenen Kosten (Planungstätigkeiten) erfolgt eine Einzelfallentscheidung.
Personalkosten (Ausnahme: in Projektkosten notwendigerweise enthaltene Honorarkosten) und Baumaßnahmen können nicht bezuschusst werden. Berücksichtigt werden also nur Kosten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers oder des Landes fallen (z.B. Kooperationen zwischen Schule und Vereinen, Ganztagesbetrieb).
Bei unzureichenden Angaben zur Gesamtfinanzierung muss davon ausgegangen werden, dass die Durchführung eines Projektes bzw. die
Anschaffung von Gegenständen gefährdet ist. In diesem Fall kann der Antrag bei der Vergabe von Zuschüssen nicht
berücksichtigt werden.
Die (bloße) Weitergabe von Projektvorhaben an Dienstleister wird nicht gefördert und ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der
Eigeninitiative.