Eine Förderung erfolgt projektbezogen z. B. für:
- Materialien für den Unterricht, die vom Schulträger nicht angeschafft werden können
- Schulhofgestaltung, z.B. Klettergerüste, Pausenspiele, usw.
- Theater- und Kunstmaterialien
- Informationsmaterialien und -unterlagen
- Anschaffung von Instrumenten, Einrichtung von Bläser- bzw. Streicherklassen
Was wird für das Schwerpunktthema nicht gefördert?
Nicht gefördert werden können z.B. Deputatsstunden, außerunterrrichtliche Veranstaltungen und Projekte, soweit Landesmittel zur Verfügung stehen.